Konvaleszenz

Konvaleszenz
Kon|va|les|zẹnz 〈[ -va-] f. 20; unz.〉
1. 〈Med.〉 Genesung, Rekonvaleszenz
2. Gültigwerden eines (bisher infolge eines Hindernisses noch nicht gültigen) Rechtsgeschäftes
[<lat. convalescentia „Genesung“; zu valere „stark sein, gesund sein“]

* * *

Konvaleszẹnz
 
[zu lateinisch convalescere »zu Kräften kommen«, »erstarken«] die, -, Recht: das Gültigwerden (schwebend) unwirksamer Rechtsgeschäfte durch Wegfall des Hindernisses oder Eintritt bestimmter Ereignisse, die der Gültigkeit entgegenstanden. So wird z. B. die Verfügung, die ein Nichtberechtigter über einen Gegenstand getroffen hat, wirksam, wenn er den Gegenstand der Verfügung später (etwa durch Erbfall) erwirbt.

* * *

Kon|va|les|zẹnz, die; -: 1. (Rechtsspr.) das nachträgliche Gültigwerden eines Rechtsgeschäfts. 2. (Med. selten) Rekonvaleszenz.

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Konvaleszénz — (lat.), das spätere Gültigwerden ungültiger Rechtsgeschäfte; in der Medizin soviel wie Rekonvaleszenz. Konvaleszieren, genesen …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Konvaleszénz — (lat.), das spätere Gültigwerden von Rechtsgeschäften durch Wegfall von Hindernissen …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Konvaleszenz — Rekonvaleszenz (lat. reconvalescere „wieder kräftig werden, wieder stark werden“), auch Konvaleszenz [1], ist ein Fachbegriff der Medizin und der Rechtswissenschaft. Inhaltsverzeichnis 1 Medizin 1.1 Ziele der Rekonvaleszenz 2 Recht 3… …   Deutsch Wikipedia

  • Konvaleszenz — Kon|va|les|zẹnz 〈 [ va ] f.; Gen.: ; Pl.: unz.〉 1. 〈Med.〉 Genesung 2. Gültigwerden eines (bisher infolge eines Hindernisses noch nicht gültigen) Rechtsgeschäftes [Etym.: <lat. convalescentia »Genesung«; zu valere »stark sein, gesund sein«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Konvaleszenz — Kon|va|les|zenz die; , en <zu ↑...enz>: 1. Genesung (Med.). 2. das Rechtswirksamwerden eines [schwebend] unwirksamen Rechtsgeschäftes (durch Wegfall eines Hindernisses od. nachträgliche Genehmigung eines [Erziehungs]berechtigten; Rechtsw.) …   Das große Fremdwörterbuch

  • Konvaleszenz — Kon|va|les|zẹnz, die; , en Plural selten (Rechtswissenschaft nachträgliches Gültigwerden von Rechtsgeschäften; Medizin so viel wie Rekonvaleszenz) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Rekonvaleszent — Rekonvaleszenz (lat. reconvalescere „wieder kräftig werden, wieder stark werden“), auch Konvaleszenz [1], ist ein Fachbegriff der Medizin und der Rechtswissenschaft. Inhaltsverzeichnis 1 Medizin 1.1 Ziele der Rekonvaleszenz 2 Recht 3… …   Deutsch Wikipedia

  • Heilung (Rechtshandlung) — Unter Heilung oder Konvaleszenz versteht man in der Rechtswissenschaft die Überwindung eines Formmangels, z. B. durch Formmangel schwebend unwirksamen Rechtsgeschäfts.[1] Die Nichtbeachtung der für ein Rechtsgeschäft vorgeschriebenen Form… …   Deutsch Wikipedia

  • Rekonvaleszenz — (lateinisch reconvalescere ‚wieder kräftig werden, wieder stark werden‘, zu valere ‚gedeihen, heil sein‘, valescere‚ heilen‘), auch Konvaleszenz[1] bedeutet Genesung, nicht zu verwechseln mit Remission (Zurückgehen, Nachlassen) oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Vertreter ohne Vertretungsmacht — Falsus procurator (lat. wörtlich: „falscher Vertreter“) ist der juristische Fachbegriff für einen Vertreter ohne Vertretungsmacht (österr. Scheinvertreter). Der Begriff stammt aus dem römischen Recht. Die weibliche form ist falsa procuratrix. Wer …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”